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title: Live-Streaming in Social Media
description: "Live-Streaming spielt heute eine wichtige Rolle: Auf YouTube, twitch und Co. läuft ein großer Teil gefragten Entertainments ab. Immer mehr Unternehmen setzen auf Live-Videos in Social Media und anderen Plattformen. Darüber treten sie in direkten Kontakt mit ihren Followern und beantworten Fragen."
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# Live-Streaming in Social Media

[FUERSTVONMARTIN GmbH](https://blog.fuerstvonmartin.de/author/fuerstvonmartin-gmbh)

 2018-04-04

*Facebook Live*, *Periscope* oder *Instagram Live* – Unternehmen haben besonders in Social Media viele Möglichkeiten ihren Followern Live-Content zu servieren. Beim Thema *Rundfunk* gibt es jedoch Einiges zu beachten.

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## Kundenbindung durch Live-Streaming

Live-Streaming spielt heute eine wichtige Rolle – auch im [Content Marketing](https://blog.fuerstvonmartin.de/content-marketing-5-tipps/): Auf *YouTube, twitch* und Co. läuft ein großer Teil gefragten Entertainments ab. Immer mehr Unternehmen setzen auf Live-Videos in Social Media, auf *YouTube* und anderen Plattformen. Darüber treten sie in direkten Kontakt mit ihren Followern und stellen u.a. neue Produkte vor oder beantworten Fragen. Diese Live-Streaming-Features werden also sehr erfolgreich zur Kundenbindung eingesetzt. [*Granini* nutzte *Facebook Live* in einer Kampagne für die Marke *Die Limo* und erreichte schon nach einer Stunde 35.000 Facebook-Nutzer.](http://fuerstvonmartin.de/blog/facebook-live-attraktives-feature-fuer-unternehmen/) Sämtliche populäre Social Media-Plattformen haben mittlerweile Live-Streaming-Features entwickelt. Diese werden bereits stark von Unternehmen in deren Content-Marketing-Strategien eingebunden. *YouTube* und *twitch* sind Plattformen, auf denen längere Live-Streamings wie von Events oder *Let’s Plays* von Videospielen, stattfinden*.*

 

## *Facebook Live* – die Chance auf organische Reichweite

Nach einer erfolgreichen Testphase im Jahr 2015 kann die *Facebook*-Community *Facebook Live* nutzen – und das ganz simpel. Lediglich internetfähige Geräte mit Kamera und eine starke Wifi-Verbindung sind erforderlich. Dann kann man bis zu vier Stunden streamen. *Facebook Live* bietet eine Benachrichtigungs-Funktion, Gestaltungs-Tools und eine dreimal höhere Reichweite als normale Videos im Newsfeed. [Der *Facebook*-Algorithmus soll die Live-Videos bevorzugen und höher platzieren als normale Videos.](https://newsroom.fb.com/news/2016/02/bringing-facebook-live-to-android-and-more-countries/)  Zusätzlich gibt es die obligatorische Kommentarfunktion für Zuschauer. Das Video wird im Anschluss auf der Seite des Streamenden veröffentlicht. *Facebook Live* eignet sich vom Teilen kurzer Nachrichten, über Interaktionen mit Nutzern bis hin zur Übertragung ganzer Events – dann ist allerdings eine umfangreichere Technik empfehlenswert. [*Facebook* selbst gibt Tipps](https://live.fb.com/tips/), wie gute Live-Streamings aussehen sollten, um besser anzukommen – vermutlich auch beim eigenen Algorithmus.

 

## *Twitters’ Periscope* – ganz nah dran am Geschehen

*Periscope* ist eine Live-Streaming-App, die 2015 von *Twitter* aufgekauft wurde. Das Prinzip ist zunächst wie bei *Facebook Live*: Nutzer können ihre Erlebnisse live mit ihren Followern teilen. Um *Periscope* zu nutzen, ist ebenfalls ein internetfähiges Gerät mit Kamera nötig. Die App verfügt über die gleichen Funktionen wie *Facebook Live*. Einziger prägnanter Unterschied: bei *Periscope* sind die Live-Videos nur 24 Stunden verfügbar und werden danach gelöscht. Möchte man den Content also mehrfach verwenden, muss er im Gerät zwischengespeichert werden. Die Beschränkung der Verfügbarkeit auf 24 Stunden war lange der USP von *Snapchat* und ist ebenfalls eine Funktion der *Facebook Stories*. Einige Unternehmen und Journalisten nutzen *Periscope* bereits für ihre Zwecke, wie zum Beispiel der deutsche Privatfernsehsender *RTL*.

 

##  *Instagram Live* – Plattform der Influencer und Blogger

*Instagram Live* ist ein eigenes Format auf der Plattform für Fotos und Videos. Dort ist es in das Feature *Instagram Stories* integriert. Anders als bei *Facebook* und Co. erscheinen die Live-Streamings also nicht im Newsfeed. Ein weiterer großer Unterschied zur Konkurrenz: die Videos verschwinden, sobald sie beendet wurden. Sie können zwar zwischengespeichert werden, erscheinen aber nach dem Beenden nirgendwo mehr automatisch. Beide Unterschiede bieten eine Chance auf höhere Sichtbarkeit: Die Nutzer wissen auf einen Blick wo sie ein Live-Streaming verfolgen können, dass das Zeitfenster begrenzt ist und sie nicht später noch einmal vorbeischauen können. Zahlreiche Unternehmen nutzen *Instagram Live* für Produktpräsentationen durch Influencer und Blogger.

 

## „*Live-Streaming rechtssicher(er) gestalten*“ – Social Media Week 2018

FUERSTVONMARTIN besuchte auf der *Social Media Week 2018* den Vortrag „*Watch out! Live-Streaming rechtssicher(er) gestalten.*“ von Dr. Stefan Ellenberg von der Hamburger Urheber- und Medienrechtskanzlei Kanzlei *Gutsch & Schlegel*. Ellenberg erläuterte dort, wann Live-Streamings unter die Kategorie *Rundfunk* fallen und was das bedeutet. Zählt der Content in diese Kategorie, unterliegt er dem Rundfunkrecht. Das bedeutet, der Rundfunk-Betreiber muss sich auch an die Vorgaben zur Meinungsvielfalt, Bildung, Information und Kultur halten – und eine kostenpflichtige Lizenz bei der Landesmedienanstalt beantragen. Diese starten aktuell noch bei 1.000 Euro und sind mit hohem Antrags-Aufwand verbunden. So stellt sich also die Frage, ab wann ein Live-Streaming auch Rundfunk ist.

 

## Wann betreibt man mit Live-Streaming Rundfunk?

Auch wenn jeder Einzelfall natürlich juristisch geprüft werden muss und dieser Beitrag keine juristische Empfehlung darstellt, gibt es einige Fragen, deren Antworten bereits richtungsweisend sein können: Folgt das Live-Streaming einem bestimmten Sendeplan mit regelmäßigen Terminen? Sollte die Antwort hierauf „Ja“ lauten, ist das bereits ein erstes Anzeichen, dass eine Rundfunk-Lizenz notwendig sein könnte. Sendungen, die nur sporadisch laufen, ohne einem redaktionellen Plan dahinter, zählen nicht. Auch Content, der etwas später hochgeladen wird, fällt nicht unter Rundfunk und braucht – so Dr. Ellenberg – keine Lizenz. Eine [Checkliste](https://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/user_upload/Rechtsgrundlagen/Richtlinien_Leitfaeden/Checkliste_Web-TV.pdf), die mehr Licht ins Dunkel bringt, bieten die Landesmedienanstalten in Deutschland.  Da sich bisherige Debatten um die Rundfunk-Pflicht eher um Formate auf *YouTube* und *twitch* drehten, ist unklar inwiefern Live-Streamings auf Social Media betroffen sind. Vermutlich gelten für diese zunächst dieselben Richtlinien wie für *YouTuber* und Co. Trotzdem sollte hier immer die Empfehlung von kompetenten Juristen oder direkt von den Landesmedienanstalten herangezogen werden.

 

Bei Fragen zum Thema Live-Streaming und erfolgreichem Content Marketing helfen wir gerne mit unserer Beratungs- und Umsetzungsexpertise weiter. Kontaktieren Sie uns unter info@fuerstvonmartin.de oder telefonisch [(0) 40 / 881 41 89-0](tel:+494088141890).

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