Double-Opt-In: So funktioniert es und dafür brauchen Sie es

Spätestens seit Inkrafttreten der Europäischen Datenschutzgrundverordnung sehen sich sie Betreiber von Websites immer wieder mit dem Begriff „Double-Opt-In“ konfrontiert. Erfahren Sie hier, was sich genau dahinter verbirgt und warum das Thema auch für Sie wichtig sein könnte.

Datensicherheit durch Double-Opt-In-Verfahren

Neuer Umgang mit personenbezogenen Daten

Die Datenschutzgrundverordnung (kurz DSGVO) sieht unter anderem vor, dass im Umgang mit personenbezogenen Daten immer das Einverständnis der betroffenen Person und ein berechtigtes Interesse vorliegen müssen. Nur dann dürfen die Daten verarbeitet werden, ohne sich strafbar zu machen. Das gilt auch für den Versand von Newslettern. Nutzen Unternehmen beispielsweise gekaufte Listen mit E-Mail-Adressen und können das Einverständnis der Betroffenen nicht nachweisen, müssen die Verantwortlichen mit hohen Geldstrafen rechnen. Es gibt allerdings Verfahren, die von Anfang an automatisiert sicherstellen, dass Einverständnisse vor dem Newsletter-Versand vorliegen. Das populärste Verfahren dafür ist das Double-Opt-In.

Opt-Out und Single-Opt-In nicht mehr zulässig

Bislang wurden häufig Opt-Out- oder Single-Opt-In-Verfahren für den Versand von Werbemailings genutzt. Die Opt-Out-Methode meint in diesem Zusammenhang, dass bei Anmeldungen, die oft in einem völlig anderen Kontext erfolgen, Häkchen für Newsletter bereits angeklickt sind. Dadurch werden Abonnements häufig unbewusst abgeschlossen, denn wer kein Abo will, muss den Haken aktiv entfernen. Beim Single-Opt-In-Prozess setzt der Nutzer sein Häkchen aktiv bei dem Newsletter-Angebot und ist danach ohne weitere Bestätigung im Verteiler. Letztere Variante ist nicht gänzlich unzulässig, allerdings ist mit ihr das Einverständnis eines Subskribenten nur schwierig nachzuweisen, weshalb sie letztlich nicht empfehlenswert ist.

Doppelt hält besser: Das Double-Opt-In

Beim Double-Opt-In gehen Sie als Versender eines Newsletters auf Nummer sicher. Bereits bei der Anmeldung muss hier aktiv ein Häkchen gesetzt werden. Danach erhält der Empfänger eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst wenn durch einen Klick auf diesen Link auch diese zweite Zusage erfolgt ist, wird die E-Mail-Adresse im Verteiler aufgenommen. Die Möglichkeit des Opt-Outs muss dabei jederzeit gut sichtbar gewährleistet sein. Achtung: Das Double-Opt-In-Verfahren wird meist im Kontext zu E-Mail-Marketig erwähnt. Es gilt aber für alle Arten von persönlichen Daten, die gesammelt werden. Selbst wenn Sie in einem Formular nur den Vor- und Nachnamen abfragen, muss das Einverständnis der Person – nachweislich – vorhanden sein.

 

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